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2026-10-06 17:49:58 UTC

RA Michael Seidlitz on Nostr: Zur Haftung für das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos von Prominenten BGH, ...

Zur Haftung für das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos von Prominenten

BGH, Urteil vom 29.09.2026, VI ZR 402/24

Das Anfertigen von Pressefotos von Prominenten durch Pressefotografen und die Weitergabe der Fotos an Zeitschriftenredaktionen fallen unter das Medienprivileg.

Ein Pressefotograf haftet grundsätzlich nicht für die spätere redaktionell eigenständige Foto-Veröffentlichung durch Pressorgane.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2024/VI_ZR_402-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1