Join Nostr
2025-01-30 07:44:58 UTC
in reply to

Derolux on Nostr: Das ist nur wegen Dublin III so. Ein Grundrecht einen Antrag zu stellen gibt es nach ...

Das ist nur wegen Dublin III so. Ein Grundrecht einen Antrag zu stellen gibt es nach NATIONALEM VERFASSUNGSRECHT nicht. Ich empfehle die Lektüre von § 18 AsylG. Erfolgt der Grenzübertritt aus einem sicheren Drittstaat (Unsere Grenznachbarn sind es alle) kann an der Grenze zurückgewiesen werden. Es verfassungsrechtlich zu argumentieren ist einfach unwahr. Dublin III ist europäischer Sekundärrechtsakt und kann auf hinreichenden Druck des stärksten Mitgliedsstaates der EU fallen.