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2024-05-07 07:48:52 UTC
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Ulrich Kelber on Nostr: Sonst wären z.B. bei einer KI-Anwendung in einer Schule, die unter den AI Act ...

Sonst wären z.B. bei einer KI-Anwendung in einer Schule, die unter den AI Act fällt, gleichzeitig die Datenschutzbehörden (aufgrund DSGVO), die Schulaufsicht und die Behörde nach deutscher Umsetzung Ai Act zuständig. Das Gleiche würde für die Reallabore gelten, in denen Startups und mittelständische Unternehmen eng begleitet ihre Geschäftsmodelle erproben können sollen