Zugleich soll die Kontrolle umgebaut werden: Der Unabhängige Kontrollrat soll zusätzliche Vorabkontrollen übernehmen und außerdem Teile der bislang bei der Bundesdatenschutzbeauftragten liegenden Datenschutzkontrolle erhalten. Die Bundesregierung stellt dies als stärkere Kontrolle „aus einer Hand“ dar; kritisch zu prüfen ist dabei allerdings auch, was die Verlagerung von Datenschutzaufsicht auf ein spezialisiertes Nachrichtendienst-Kontrollorgan für Unabhängigkeit und Transparenz bedeutet.
* Kabinettsbeschluss: 12. August 2026
* Vorlage im Bundestag / Veröffentlichung als Bundestagsdrucksache: 8. September 2026
* BT-Drs. 21/7868
* Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
* aktueller Stand: Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag; parlamentarische Beratungen stehen an
Amtliche Mitteilung des Bundestages mit Link zur Drucksache 21/7868
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1210952 (3/3)