Besonders weitgehend sind neue Zugriffe auf IT-Systeme. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen laut Bundesregierung bis zum Zugriff auf privat genutzte Mobiltelefone. BND und BfV sollen darüber hinaus erstmals ausdrücklich begrenzte aktive Interventionsbefugnisse erhalten. Beim BND können diese beispielsweise das Eindringen in fremde IT-Systeme, das Abschalten von Servern oder andere technische Sabotagemaßnahmen umfassen.
Datenschutz und Bürgerrechte: Bürgerrechtlich besonders relevant ist die Kombination aus längerer Vorratsspeicherung großer Kommunikationsdatenbestände, automatisierter Auswertung, biometrischer Analyse und erweiterten Weitergabemöglichkeiten. Dadurch steigt das Risiko, dass auch Daten nicht verdächtiger Personen über längere Zeiträume gespeichert, nachträglich durchsucht und miteinander verknüpft werden. Zugriffe auf persönliche Endgeräte berühren zudem unmittelbar das IT-Grundrecht und das Telekommunikationsgeheimnis. (2/3)