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2026-08-20 08:04:11 UTC
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Freiheitsrechte.org - GFF on Nostr: Gute Frage: Artikel 4 des Grundgesetzes definiert die Religionsfreiheit als ein ...

Gute Frage: Artikel 4 des Grundgesetzes definiert die Religionsfreiheit als ein wichtiges Grund- und Menschenrecht. Das Grundgesetz schützt die Ausübung jeglicher Religion - sowohl privat als auch öffentlich. Dazu gehören neben Orten wie Gotteshäusern und Symbolen wie Kirchenglocken bzw. Muezzinrufen auch das Tragen religiöser Kleidung wie einer Kippa oder einem Hijab.