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2025-02-05 16:39:13 UTC
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always tired on Nostr: nprofile1q…794j2 nprofile1q…awcsj Ja, weil das einfache Gesetz (BVerfGG) eine so ...

Ja, weil das einfache Gesetz (BVerfGG) eine so hohe formale Hürde setzt.

Dabei sagt Art. 21II GG, wenn ich ihn richtig verstehe, dass eine Partei, die die Kriterien erfüllt, verboten *ist*. Das BVerfG konstituiert kein Verbot, sondern stellt fest, ob es besteht. Richtig?