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2026-10-03 05:52:27 UTC

padeluun ⁂ on Nostr: Schlappe für Amazon: Eine E-Mail-Adresse im Impressum muss auch E-Mails annehmen. ...

Schlappe für Amazon: Eine E-Mail-Adresse im Impressum muss auch E-Mails annehmen.

Das Kammergericht Berlin hat Amazon untersagt, Nachrichten an impressum@amazon.de automatisch abzuweisen und Kund.innen stattdessen ins Kundenkonto zu schicken. Ein „toter Briefkasten“ erfüllt die gesetzlichen Kontaktpflichten nicht.

Urteil vom 11.8.2026, Az. 5 UKl 1/26, rechtskräftig.

#Amazon #Verbraucherschutz #DDG