Sachverständiger Prof. Michael Waldner Fraunhofer-Institut für
Sichere Informationstechnologie: Dafür, weil führender Anbieter, er habe bei sich die Software im Institut analysieren lassen. Abhängigkeit bei Windows oder F35 sei ha noch größer.
Beim nächsten Sachverständigen geht die Kamera nicht. Jun.- Prof. Dr. Johann Justus Vasel von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Insgesammt auch dafür. Abgestuftes Schutzgüter Konzept, gut das keine direkte Anbindung ans Internet gibt, auch gut. “Kann zum Entwurf nur gratulieren” Bissle nachbessern: Umweltschäden, Kulturgüter, als Schutzgüter einfügen und ggf. einfügen dass der Datenschutzbeauftragte kontrollieren darf.
Prof. Dr. Peter Kothe Präsident des Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen AnwaltsVerein e. V. Schon kritischer. Ähnlich wie wenn Investor einen mundgerechten Bebauungsplan für einen Investor kennt. Ursprungsversion geprüft, aber bei Updates wissen wir es nicht. Auch nicht klar ob bei Kaufvertrag US Recht gilt. US Cloudact kann Anwendung finden, daher US Regierung kann verpflichten Daten weiterzuleiten. Schafft Abhängigkeit von Softwarehersteller.
Gesetzesentwurf kommt nach der technischen Klärung, das ist unglücklich. Einschränkung des rechts auf informelle Selbstbestimmung. Bedenklich das hier nicht an Grundgesetz sondern an polizeilichen Arbeitssystemen ausgerichtet ist. Offensichtlich unbeteiligte müssen gesperrt werden. Unklar auch was das für Anwälte bedeutet. Wie ist die Benachrichtungspflicht für weitere Maßnahmen. Gesetz arbeitet mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen. Anordungsbefugnis kann auf den Polizeiführer vom Dienst delegiert werden, das ist zu vage.
Freiheitsrechte.org - GFF (npub1ak9…l8u5) CCC (npub15qj…3kl0) [@kein_palantir_bw](https://sueden.social/@kein_palantir_bw )