Erkennbar hatte meine Anfrage sich aber gar nicht auf die Gesamtkosten bezogen. Neben dem Zitat von Herrn Frei macht das auch der dritte Absatz meiner Anfrage deutlich: "Insbesondere interessiere ich mich für Beispiele von zulässigen IFG-Anfragen, die zu Kosten von 'gar einige Hunderttausend Euro' geführt haben"
Die Anfrage ist daher unbeantwortet, ob dem Kanzleramt wenigstens ein Beispiel bekannt ist. Ich werde Widerspruch einlegen.