Nö. Einfach Nein!
Die entsprechende Gesetzgebung (eine Regelung, wann ein Messer als Waffe einzuordnen ist, gibt es schon viele Jahrzehnte), sieht vor, dass ein fragliches Messer “einsatzbereit” mitgeführt werden muss.
Wenn das Messer in irgendeiner Form verpackt ist, die einen unmittelbaren Einsatz signifikant erschwert, darf es mitgeführt werden.
Darüber hinaus gibt es eine Liste von generell verbotenen Messern.
Spoiler: Dein Käsemesser gehört nicht dazu.