Diese hat 14- und 15-Jährigen bislang erlaubt, in Begleitung eines Sorgeberechtigten alkoholische Getränke im öffentlichen Raum zu trinken oder zu erwerben. Mit dem Streichen dieser Regelung soll der präventive Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums gestärkt werden.
Damit setzen wir ein klares Zeichen: Früher Alkoholkonsum soll nicht normalisiert werden.