Luftbildaufnahmen eines Grundstücks dürfen nicht auf Google Earth oder Google Maps veröffentlicht werden, wenn der Grundstückseigentümer das nicht möchte. Das hat das Landgericht in Frankfurt entschieden. Es ist nicht der erste Erfolg des Klägers gegen die Internet-Riesen.
https://www.hessenschau.de/panorama/google-maps-hausbesitzer-in-frankfurt-wehrt-sich-gegen-luftbilder-v1,prozess-google-haus-100.html