Kaffee
Kaffeebohnen können vor der Röstung mit Überzugsmitteln, die auch aus Schellack bestehen können, behandelt sein. Da sich davon im Produkt nicht mehr findet, muss es auch nicht deklariert werden.
Habe leicht widersprüchliche Auskünfte erhalten, die Seite „Lebensmittelklarheit„ antwortet: „Grundsätzlich sind die genannten Überzugsmittel zur Behandlung von Kaffeebohnen aber zugelassen. Werden ÜberzugsmitteI als Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt, muss dies nicht gekennzeichnet werden…
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