NIS2 ist eine Richtlinie, während die DSGVO eine Verordnung ist.
Eine Verordnung gilt sofort in allen Ländern. Man kann höchstens in definierten Öffnunsklauseln was nationales anflanschen.
Eine Richtlinie gilt nicht direkt. Die muss komplett duch die Ländern selbst in nationales Gesetz gegossen werden. Und Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht wieder was anderes als andere Länder machen will. Es ist absurd.
Die Richtlinie ist in Kraft, aber kein Gesetz da.
Marcel Roth (npub16g2…x5pz)