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2026-08-27 14:04:31 UTC
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qbi on Nostr: Prof. Dr. #Ruch, von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ...

Prof. Dr. #Ruch, von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass die #Polizei künftig selbst eigenständig Waffen einführen darf. Das ist eine sehr ungewöhnliche Regelung. Sonst muss das Parlament beteiligt werden.

§ 59 Abs. 4 ThürPAG-Entwurf sagt in Satz 2:
"Das für die Polizei zuständige Ministerium kann […] Waffen als Ausnahmen zulassen, wenn sie keine größere Wirkung als die nach Satz 1 zugelassenen Schusswaffen haben."

#thuerpag