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2026-07-28 12:59:04 UTC
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Dieu on Nostr: nprofile1q…xzdz0 nprofile1q…kxd6k nprofile1q…v9nng "Auch wenn das Gericht dem ...

"Auch wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin stattgegeben hätte, wäre Ballout nach etwa zweieinhalb Jahren wieder auf freiem Fuß gewesen. Sicherlich wäre für diesen Zeitraum die von ihm ausgehende Gefahr gebannt gewesen. Spätestens danach hätte er aber zuschlagen können."

Sagt ja implizit auch, daß man von Freiheitsstrafen überhaupt nicht das erwarten kann, was sie angeblich leisten sollen. Übrrraschend ist das natürlich nicht.