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2025-04-01 12:40:14 UTC
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bee on Nostr: Im Übrigen ist diese Äußerung, die das Neutralitätsgebot grob verletzt, bereits ...

Im Übrigen ist diese Äußerung, die das Neutralitätsgebot grob verletzt, bereits ein hinreichender Grund für eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Die Behauptung, er habe sich nur als Privatperson geäußert, ist sowieso in dem Augenblick hinfällig, in dem er es öffentlich und mit Verweis auf sein Amt tut