Freiheitsrechte.org - GFF on Nostr: Das Grundgesetz schützt die Ausübung jeglicher Religion - sowohl privat als auch ...
Das Grundgesetz schützt die Ausübung jeglicher Religion - sowohl privat als auch öffentlich. Das bedeutet, dass auch im öffentlichen Raum die Religion ausgeübt werden darf. Dazu zählt das Tragen von Kippas und Kreuzen genauso wie eben Kirchenglocken und Muezzinrufe.