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2026-08-16 07:06:22 UTC
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C.Suthorn :prn: on Nostr: So wie ich das Petitionsrecht verstehe, wird die Petition entweder von einem Mitglied ...

So wie ich das Petitionsrecht verstehe, wird die Petition entweder von einem Mitglied des Petitionsausschusses bearbeitet, oder von allen in öffentlicher Sitzung vor Fernsehkameras mit Tageschaubericht und in Anwesenheit dës Hauptpetentën. Letzteres dann, wenn das Qourum von 30000 erreicht wurde ODER der Auschuss bescgließt dies trotz verfehlen des Qourums dennoch zu tun. In jedem Fall ist das Ergebnis eine Empfehlung an den Bundestag, entweder die Petition abzulehnen oder dem zuständigen ministerium zuzuleiten. Eine solche ablehnung wird dann gewöhnlich einfach abgenickt, es sei denn einër dër 800 MdBs hat noch Redebedarf und macht vor der Abstimmung eine Wortmeldung in plenum des Bundestags.

Auf jeden Fall also kann Awet Tesfaiesus oder jede oder jeder andere MdB die Beschlussempfehlung des Ausschusses nutzen, um im Bundestag vor dem Plenum den Inhalt der Petition zu thematisieren - und das wird zumindest im Parlamentsfernsehen, vielleicht auch auf Phoenix live übertragen.