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2026-10-15 06:21:19 UTC
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Phil Dissonance on Nostr: > Ein Einschreiten von Amts wegen ohne Strafantrag ist nur in wenigen gesetzlichen ...

> Ein Einschreiten von Amts wegen ohne Strafantrag ist nur in wenigen gesetzlichen Sonderfällen möglich – etwa bei Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens und wenn besonderes öffentliches Interesse besteht. Für die Staatsanwaltschaft scheint das in diesem Fall gegeben.

Schon interessant wo die Staatsanwaltschaft besonderes öffentliches Interesse sieht :thaenkin: