Peter Schaar on Nostr: Art. 21 III GG: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ...
Art. 21 III GG: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.“ #AfD #Verfassungsschutz
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2025-05-06 05:50:10 UTCEvent JSON
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