Man beachte, wo in Deutschland besonderes öffentliches Interesse besteht. Beim schwarzfahren solche Leute müssen konsequent von Gesetz und Gerichten verfolgt werden. Wenn jemand einen radfahrende Person gefährdet wird dies in der Regel nicht verfolgt wegen angeblich mangelnden öffentlichen Interesses.
“Schaden”: 4,90 EUR
Strafe: 1 Monat Gefängnis.
Die Deutsche Bahn stellt wegen sowas auch in jenen 14 Städten Strafanträge, die ihre kommunalen Verkehrsbetriebe längst angewiesen haben, dies zu unterlassen - zB. in Bonn.
Paragraf 265a StGB muss endlich gestrichen werden. Erst wenn er nicht mehr im Gesetzbuch steht, sitzt niemand mehr wegen 5-Euro-Tickets im Knast!
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