Digitale Fahrgastinformationen im ÖPNV müssen barrierefrei sein (BFSG). Das Mehr-Sinne-Prinzip verlangt akustische und schriftliche Darstellung, besonders bei Störungen und Notfällen. Anzeigen müssen gestalterisch und räumlich zugänglich sein; leichte Sprache oder Gebärdensprache soll angeboten werden. Inhalte sind stets aktuell und korrekt zu halten.
https://bahnkunden.de/themen/1370-anforderungen-an-barrierefreie-fahrgastinformationen