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Das gilt aber nur für Wahlen (bei Volksabstimmungen/Bürgerbegehren u.a. gibt es mitunter ein Quorum).
https://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html
Keine Mindestwahlbeteiligung
Es gibt bei Wahlen in Deutschland keine Mindestbeteiligung, die erreicht werden muss, damit die Wahl gültig ist. Selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause bleiben, wird das Parlament entsprechend dem Stimmergebnis des übrigen Prozents der Wahlberechtigten zusammengesetzt. (Sofern das politische System nicht längst vor Erreichen solcher Zustände in einer Revolution umgestürzt wird.) Im Parlament sitzen auch nicht weniger Abgeordnete, wenn weniger Menschen zur Wahl gehen.