Join Nostr
2026-07-09 07:32:51 UTC

funk on Nostr: Danke euch für die Hinweise, unsere ursprüngliche Formulierung war nicht ganz ...

Danke euch für die Hinweise, unsere ursprüngliche Formulierung war nicht ganz richtig. Bußgelder gibts fürs Kopfhörertragen nämlich nicht pauschal, sondern nur, wenn ihr nicht mehr in der Lage seid, den Verkehr zu hören, also das Gehör beeinträchtigt ist.

Ein bisschen anders siehts aus, wenn ihr mit dem Rad und Kopfhörern in einen Unfall verwickelt werdet. Dann könnte es tatsächlich sein, dass die Gegenseite das vor Gericht gegen euch auslegt und ihr z. B. eine Mitschuld am Unfall bekommt.

Ganz grundsätzlich gilt, dass ihr am besten verantwortungsvoll im Straßenverkehr unterwegs seid, ganz egal, ob ihr mit dem Auto oder mit dem Fahrrad unterwegs seid. Gerade mit Noise Cancelling oder sehr lauter Musik kann das vllt. schwieriger werden.

Im Post stand auch das Bußgeld von 20€ bei Nichtbenutzung von Fahrradwegen. Das gilt aber nur, wenn sie ausgeschildert sind. Das hätten wir deutlicher machen sollen. Entscheidend sind die Zeichen 237, 240 und 241, das sind die bekannten blauen Fahrradweg-Zeichen. [Q3-5]

#Fahrrad #Bußgeld #Musik