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2026-01-14 04:58:10 UTC
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Daniel Molkentin on Nostr: nprofile1q…j0adl "§ 2 EGovG verpflichtet Sie zur elektronischen Kommunikation. ...

"§ 2 EGovG verpflichtet Sie zur elektronischen Kommunikation. Mein Vorschlag: Email + S/MIME."

Nope, es verpflichtet sie nur zur *Annahme* qualifiziert signierter Nachrichten und zur Bereitstellung einer Identifizierung von Bürgern per eID/Online-Konto.

Das ist die Empfangs- und eben nicht die Senderichtung, die dürfen weiter per Snail-Mail senden.

Gruß, jemand der gerade eilige Behördenpost vom 22.12. im Briefkasten hatte, versandt und zugestellt von der Deutschen Post.