Ich glaube, du triffst einen wichtigen Punkt: Freiheit braucht Rechtssicherheit. Aber die entscheidende Frage ist doch, wer diese Sicherheit gewährleisten soll und wodurch dessen Macht begrenzt wird.
Mein Einwand ist, dass der Staat nicht automatisch Freiheit garantiert, nur weil er seine Gewalt gesetzlich organisiert. Er kann Eigentum schützen, aber ebenso besteuern, enteignen und Rechte nach eigenem Ermessen beschneiden. Wer schützt uns vor demjenigen, der vorgibt, uns zu schützen?
Eigentum ist deshalb keine Nebensache, sondern die Grundlage persönlicher Unabhängigkeit. Es ermöglicht uns, eigenständig zu handeln, Verantwortung zu übernehmen und uns der Willkür anderer zu entziehen. Ohne gesicherte Eigentumsrechte wird Freiheit vom Wohlwollen derjenigen abhängig, die über unsere Lebensgrundlagen verfügen.
Das bedeutet nicht, dass Eigentum allein Freiheit garantiert oder jeder Besitz gerechtfertigt ist. Es bedeutet, dass niemand allein aufgrund seiner Macht bestimmen darf, worüber andere verfügen können – auch kein Staat.
Rechtssicherheit muss daher nicht mit staatlichem Gewaltmonopol gleichgesetzt werden. Entscheidend ist, ob Regeln das Eigentum und die Rechte des Einzelnen tatsächlich schützen oder ob diejenigen, die sie durchsetzen, selbst über ihnen stehen. Auch private Sicherheits- und Rechtssysteme müssen sich daran messen lassen; ihre bloße Privatheit macht sie nicht gerecht. Die Frage nach ihrer Organisation ist eine praktische, aber kein Grund, staatliche Herrschaft als alternativlos vorauszusetzen.
Und damit zurück zu deiner Frage: Nein, Eigentum soll niemandem die Macht verleihen, sich selbst zum Recht aufzuschwingen. Es soll gerade verhindern, dass jemand – ob Einzelner, Mehrheit oder Staat – diese Macht über andere beansprucht. Wer fremdes Eigentum gewaltsam antastet, schwächt dieses Prinzip. Er schafft nicht mehr Freiheit, sondern legitimiert das Recht des Stärkeren. Und genau davon profitiert am Ende jene Herrschaft, die er eigentlich überwinden wollte.
