Das Bundesverwaltungsgericht ([@BVerwG_de](https://social.bund.de/@BVerwG_de ) ) hat die Klage im Rechtsstreit um das Einsichtsrecht der BfDI in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes (Bundesnachrichtendienst (BND) (npub1j2x…qf87) ) als unzulässig abgewiesen (6 A 2.24). Das Urteil erschwert eine datenschutzrechtliche Kontrolle des BND aus Sicht der BfDI erheblich.
Mehr Infos unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/02_Entscheidung-BVerwG-BND.html
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