Schutz vor staatlicher Überwachung: Im Februar 2023 gab das Bundesverfassungsgericht unserer Verfassungsbeschwerde recht. Die automatisierte Auswertung von Polizeidaten in Hessen und Hamburg verstößt gegen das Grundgesetz.
https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/automatisierte-datenanalyse#das-grundsatzurteil-des-bundesverfassungsgerichts