Zweierlei Maß hinter Gittern?
FLINTA-Person in der Sicherungsverwahrung muss ihre Rechte erkämpfen!
Bundesweit leben nur zwei oder drei FLINTA*-Personen in Sicherungsverwahrung, einer Haftform die 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde.
Eine von ihnen sitzt in der Frauenhaftanstalt in Schwäbisch-Gmünd. Obwohl für Sicherungsverwahrte besondere gesetzliche Rechte gelten, muss sie sich viele jener Verbesserungen, die für männliche Sicherungsverwahrte selbstverständlich sind, erst mühsam erkämpfen.
RDL-Kollege Thomas (npub1nmy…6g66) hat bei der Haftanstalt nachgehakt und kommentiert die strukturelle Benachteiligung von FLINTA*-Personen im Justizvollzug.
https://rdl.de/Strukturelle_Benachteiligung_FLINTA_Sicherungsverwahrung_12_07_2026_RDL