das Grundgesetz benennt explizit keine Einzeltaten. Eine Ausarbeitung des deutschen Bundestages aus 2013 stellt jedoch fest:
"Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger [...] Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern [...] So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam."