nprofile1qy2hwumn8ghj7un9d3shjtnyd968gmewwp6kyqpqvlm68kk7axted9u3ca3kmws2verfchu99lgr0afqrtrevnp2saxq5alevw (nprofile…levw) Radwege ohne Benutzungspflicht sind grundsätzlich erst mal keine.
Ich hätte als Radler weder das Recht dort zu radeln, noch dort zu Fuß Gehende aufzufordern, Platz zu machen. Die unterschiedlich farbige Pflasterung ist keine verkehrsregelnd relevante Eigenschaft. Minimum wäre ein „Radfahrer frei“ Schild oder eine StVO-konforme Markierung in Form von einem weißen Strich korrekter Breite.
Da würde ich das OA gern mal vor Gericht erleben.